Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und möchten sich über die Fördermöglichkeiten bei Einstellung oder Qualifizierung informieren? Wir geben Ihnen im Folgenden einen kurzen Überblick.
Sprechen Sie gerne unseren gemeinsamen Arbeitgeberservice oder unsere Mitarbeitenden in der Arbeitsvermittlung oder im Fallmanagement an.
Praktikum vor Arbeitsaufnahme
Zur Erprobung und Kenntnisvermittlung können Arbeitssuchende im Rahmen einer Maßnahme bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber ein Praktikum von maximal 6 Wochen vor einer Arbeitsaufnahme absolvieren.
Während des Praktikums können Arbeitssuchende Fahrtkosten erhalten. Als Arbeitgeber informieren Sie lediglich Ihren Unfallversicherungsträger.
Wichtig: Das Praktikum muss von der/dem Arbeitssuchenden vor Beginn angemeldet und genehmigt werden.
Förderung von Arbeitsverhältnissen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie förderungsbedürftige und zugewiesene Arbeitssuchende einstellen, deren Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt besonders erschwert ist.
Eingliederungszuschuss
Bei der Einstellung von Arbeitssuchenden mit einer Minderleistung – zum Beispiel bei noch fehlenden Kenntnissen und Fähigkeiten – kann das Jobcenter einen Eingliederungszuschuss gewähren. Förderhöhe und Förderdauer richten sich nach dem Unterstützungsbedarf und der Minderleistung der neuen Mitarbeiterin oder des neuen Mitarbeiters.
Wichtig: Der Eingliederungszuschuss muss vor Abschluss des Arbeitsvertrages beantragt werden.
Förderung der Ausbildungsaufnahme
Langzeitpraktikum für Auszubildende
Mit einem Langzeitpraktikum fördern Sie die Potentiale von Jugendlichen und jungen Erwachsenen und können einen möglichen Auszubildenen kennen lernen. Das sozialversicherungspflichte Langzeitpraktikums („Einstiegsqualifizierung“) wird gefördert durch einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung und eine Pauschale für die Beträge zur Sozialversicherung.
Ausbildungszuschuss
Der Ausbildungszuschuss kann Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gewährt werden, die Jugendliche oder (junge) Erwachsene in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden, die aufgrund ihrer persönlichen oder familiären Situation erschwerte Möglichkeiten auf dem Ausbildungsmarkt haben.
Der Antrag muss vor Abschluss des Ausbildungsvertrages gestellt werden. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall.
Umwandlungsbonus
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis auf geringfügiger Basis (Minijob) in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis umwandeln, können durch einen Umwandlungsbonus gefördert werden.
Berechtigte Leistungsbezieher erhalten hierfür einen Förderscheck.
Betriebliche Einzelumschulung
Eine Umschulung im Betrieb bietet Arbeitssuchenden die Möglichkeit, einen Berufsabschluss zu erwerben. In Vollzeit oder Teilzeit kann der Berufsabschluss mit einer verkürzten Ausbildungsdauer erworben werden.
Eine Förderung ist möglich, wenn die Umschülerin oder der Umschüler bisher keinen Berufsabschluss hat, 3 Jahre gearbeitet hat, für den Zielberuf geeignet ist und durch die Umschulung bessere Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt hat.
Wurde bereits eine Ausbildung abgeschlossen, kann eine Umschulung gefördert werden, wenn der Beruf länger als 4 Jahre nicht ausgeübt wurde.



