Die Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden als Grundsicherungsgeld bezeichnet.
Grundlage für diese Leistungen ist das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).
Berechtigte für die Geldleistung und ihre Angehörigen erhalten:
- den maßgebenden Regelbedarf, der den Lebensunterhalt sichert
- Kosten der Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarfe
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
Sie können Grundsicherungsgeld erhalten, wenn Folgendes auf Sie zutrifft:
- Sie sind über 15 Jahre alt und haben das Renteneintrittsalter (65-67 Jahre) noch nicht erreicht.
- Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort liegt in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie können und dürfen mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
- Sie sind nicht beschäftigt oder Ihr Einkommen liegt unter dem Existenzminimum.
- Sie haben kein Vermögen, von dem Sie leben können.
Im diesem Video erfahren Sie, wie sich das Grundsicherungsgeld zusammensetzt und wie die einzelnen Teile des Bescheides zu verstehen sind.
Wie beantrage ich Grundsicherungsgeld zum ersten Mal?
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Alternativ können Sie einen Antrag auf Grundsicherungsgeld auch stellen:
- über Antragsvordrucke im Internet
- schriftlich
- telefonisch unter 04242/163-0
- persönlich
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