Das Jobcenter im Landkreis Diepholz unterstützt Sie auch beim Thema Wohnen mit dem Bürgergeld.
Im Bürgergeld können folgenden Kosten im Bedarf berücksichtigt werden.
- Für eine Mietwohnung:
- Grundmiete (Kaltmiete)
- Heizkosten
- Nebenkosten (Betriebskosten)
- Für ein Eigenheim oder eine eigene Eigentumswohnung:
- Schuldzinsen (allerdings grundsätzlich keine Tilgung der Schulden)
- Grundsteuer
- Brand- oder Gebäudeversicherung Heizkosten
- Nebenkosten wie bei einer Mietwohnung
Wichtig zu wissen: Die Hilfe, die Sie bekommen können, hängt immer von Ihrer eigenen Situation ab – und die ist bei jedem anders. Daher ist die vorstehende Auflistung auch nicht abschließend.
Weitere Hinweise und Infos können dem Merkblatt zu den Kosten der Unterkunft und Heizung entnommen werden.
Gut zu wissen: In den ersten 12 Monaten des Bezugs von Bürgergeld werden die Kosten für Ihre Wohnung in der tatsächlichen Höhe übernommen. Heizkosten werden in angemessener Höhe anerkannt und vom Jobcenter bezahlt. So können Sie sich auf die Arbeitssuche konzentrieren.




