Hier erhalten Sie einen Überblick unserer Geschäftsstellen und den Erreichbarkeiten.
Geschäftsstelle Syke
Zuständig für die Städte Bassum, Twistringen, Syke, die Gemeinden Stuhr und Weyhe sowie die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 07:30 bis 12:30 Uhr.
Unsere Eingangszone ist bis 12:30 Uhr geöffnet.
Bitte beachten Sie: Anliegen werden bis 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit angenommen. Bei hohem Besucheraufkommen kann die Annahme früher schließen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und kommen Sie bitte rechtzeitig.
Mittwochs bleiben die Geschäftsstellen für Kunden ohne Termin geschlossen.
Geschäftsstelle Diepholz
Zuständig für die Stadt Diepholz, die Gemeinde Wagenfeld sowie die Samtgemeinden Altes Amt Lemförde, Barnstorf und Rehden
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 07:30 bis 12:30 Uhr.
Unsere Eingangszone ist bis 12:30 Uhr geöffnet.
Bitte beachten Sie: Anliegen werden bis 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit angenommen. Bei hohem Besucheraufkommen kann die Annahme früher schließen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und kommen Sie bitte rechtzeitig.
Mittwochs bleiben die Geschäftsstellen für Kunden ohne Termin geschlossen.
Geschäftsstelle Sulingen
Zuständig für die Stadt Sulingen und die Samtgemeinden Kirchdorf, Schwaförden und Siedenburg
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 07:30 bis 12:30 Uhr.
Unsere Eingangszone ist bis 12:30 Uhr geöffnet.
Bitte beachten Sie: Anliegen werden bis 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit angenommen. Bei hohem Besucheraufkommen kann die Annahme früher schließen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und kommen Sie bitte rechtzeitig.
Mittwochs bleiben die Geschäftsstellen für Kunden ohne Termin geschlossen.




