Hier finden Sie Informationen zur Transparenz über den Umgang mit personenbezogenen Daten.
Informationen zur Datenerhebung gemäß Art. 13 und 14 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit §§ 82, 82a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)
Diese Informationen dienen der Transparenz, wie Ihr JOBCENTER mit personenbezogenen Daten seiner Kundinnen und Kunden (Privatpersonen und Unternehmen) umgeht. Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) und des Sozialgesetzbuches (SGB).
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist die Geschäftsführung des Jobcenter im Landkreis Diepholz, Amtshof 3, 28857 Syke, Herr Harald Glüsing sowie für bundesweit angewandte, zentrale Verfahren die Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg.
2. Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragten des Jobcenters im Landkreis Diepholz erreichen Sie unter der Postanschrift:
Datenschutzbeauftragter des Jobcenter Diepholz
ITEBO GmbH
Stüvestraße 26, 49076 Osnabrück
dsb@itebo.de, 0541 9631-222
3. Verarbeitungszwecke
Das JOBCENTER verarbeitet Daten zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Es ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen Leistungen zur Beratung, Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und Sicherung des Lebensunterhalts.
Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen.
Zudem werden personenbezogene Daten zu Zwecken der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie zu Statistikzwecken der BA verarbeitet.
4. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung
Die Datenverarbeitung durch das JOBCENTER und die BA stützt sich insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit den Paragraphen 67a bis 85a SGB X und den Paragraphen 50 bis 52 SGB II. Für die verpflichtende Übermittlung von Daten des JOBCENTERS an die BA wurde eine gesonderte Verordnung (SGB2§51bDatV) erlassen.
Darüber hinaus ist gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Die in Ziffer 7 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung des JOBCENTERS und der BA an Dritte übermittelt werden, wie beispielsweise:
Träger der Sozialversicherung:
Rentenversicherungen, Krankenversicherungen, Unfallkassen, Pflegekassen
Träger und Firmen im Rahmen von Ausbildung und Beschäftigung:
Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Maßnahme-/Bildungsträger, Vertragsärzte
Behörden:
Andere Sozialleistungsträger, Finanzämter, Zollbehörden, Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz), Gerichte, kommunale Ämter, Kfz-Zulassungsstelle, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Vermieter:
Das Jobcenter verarbeitet im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II personenbezogene Daten von Vermietern (z.B. Name, Anschrift, Miet- und Zahlungsdaten), soweit dies für die Prüfung und Abwicklung von Leistungen für Unterkunft und Heizung erforderlich ist. Diese Daten sind von den Mieterinnen und Mietern an das Jobcenter übermittelt worden.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 22 SGB II und §§ 67a ff. SGB X.
Eine individuelle Information nach Art. 14 DSGVO erfolgt gem. § 82a SGB X nicht, wenn dadurch die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung gefährdet würde. Stattdessen stellt das Jobcenter Diepholz diese Informationen in allgemeiner Form zur Verfügung.
Die Daten werden nur im gesetzlich zulässigen Rahmen verarbeitet und gespeichert.
Betroffenen stehen die Rechte nach der DSGVO zu (insbesondere Auskunft, Berichtigung und Löschung).
Weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Andere Dritte:
– Auftragsverarbeiter (z. B. Scandienstleister, IT-Dienstleister),
– Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird und mit Einwilligung),
– Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen),
– Suchtberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen),
– Psychosoziale Betreuung (nur mit Einwilligung des Betroffenen),
– Schulen (nur mit Einwilligung des Betroffenen),
– externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt wurden).
6. Speicherdauer
Für Daten zur Inanspruchnahme von Beratungs- und Vermittlungsleistungen besteht eine Speicherfrist von 5 Jahren nach Beendigung des Falles. Eine Beendigung des Falles liegt vor, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wurde, die Kundin oder der Kunde sich in selbständige Tätigkeit abgemeldet hat oder aus sonstigen Gründen eine weitere Betreuung durch das JOBCENTER nicht erfolgt (z.B. Rente, Elternzeit), es sei denn es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die 5 Jahre dienen Rechnungslegungszwecken nach den Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung.
Für Daten zur Inanspruchnahme von Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von 10 Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.
Erfolgte eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond, werden die Daten nach Beendigung des Falles 13 Jahre lang gespeichert, weil dies der Rechnungslegung gegenüber der Europäischen Union (EU) dient und auf EU-Regelungen beruht (Artikel 140 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013).
Ist eine Forderung des JOBCENTERS (Rückforderung/ Erstattungsbescheid/ Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.
Wurden der Ärztliche Dienst, der Medizinische Dienst der Krankenkasse oder der Berufspsychologische Service der BA beteiligt, werden die bei diesen Fachdiensten angefallenen Daten entsprechend der jeweiligen Berufsordnung nach 10 Jahren gelöscht.
7. Kategorien personenbezogener Daten
Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom JOBCENTER und der BA verarbeitet:
a) Stammdaten inklusive Kontaktdaten
Das sind beispielsweise:
Kundennummer, Bedarfsgemeinschaftsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Benutzername und Kennwort (bei Nutzung der Online-Angebote), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung
b) Daten zur Leistungsgewährung
Das sind beispielsweise:
Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
c) Daten zur Berufsberatung sowie zur Vermittlung/Integration in Arbeit:
Das sind beispielsweise:
Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche), Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben:
familiäre Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (z.B. Maßnahme Träger, Ärztlicher Dienst, Berufspsychologischer Service), Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen z.B. in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten, Stellengesuchen (soweit nicht anonymisiert) und ggf. Rückmeldungen der Arbeitgeber.
d) Gesundheitsdaten
Das sind beispielsweise Daten für die Betreuung im Reha-Bereich, Begutachtungen oder Stellungnahmen durch den Ärztlichen Dienst der BA, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, den Berufspsychologischen Service der BA (einschließlich Berufswahltest etc.) sowie ggf. durch den Technischen Beratungsdienst der BA.
e) Forschungsdaten (Befragungsdaten) und Statistikdaten
Das sind beispielsweise:
Auswertungen zur Wohnfläche und Heizungsart, Auswertungen zur Einhaltung des Mindestlohnes
8. Betroffenenrechte
a) Auskunft
Jedermann hat das Recht, vom JOBCENTER eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die ihn betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden.
b) Berichtigung/Vervollständigung
Sofern nachgewiesen wird, dass die beim JOBCENTER verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt.
c) Löschung
Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (siehe Ausführungen zu Speicherdauer in Ziffer 6) zu berücksichtigen sind.
9. Widerruf der Einwilligung
Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.
10. Beschwerderecht
Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit (Graurheindorfer Straße 153 in 53117 Bonn) zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die
Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.
11. Weitere Datenquellen
Das JOBCENTER kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Quellen können z.B. Kreise, Kommunen, Krankenkassen, Rententräger, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Pflegekassen, Unfallkassen, Banken, Wohngeldstellen, Fahrzeugregister, Ausländerzentralregister, Bundeszentralamt für Steuern zum Abruf bestimmter Kontostammdaten, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte, Maßnahme-/Bildungsträger sein.
Darüber hinaus können personenbezogene Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen bezogen werden. Hierzu zählen insbesondere das Internet, Melderegister, Handelsregister und Grundbuchämter sowie Presseveröffentlichungen, Online-Medien, Verkaufsplattformen und sozialen Netzwerken bzw. Social-Media-Plattformen.
12. Automatisierte Entscheidungsfindung
Im Rahmen des Vermittlungsprozesses werden die Arbeitsplatzanforderungen mit den Kompetenzen eines Bewerbers automatisiert abgeglichen, um so eine passgenaue Vermittlung zu ermöglichen (sogenanntes Matching).
Dabei werden unter anderem folgende Kriterien herangezogen:
Arbeitszeit, Ausübungsorte, Berufe, Ausbildungsstellen, Eintrittstermin, Kenntnisse und Fertigkeiten, Sprachkenntnisse, Ausbildung, Befristung, Befristungsdauer, Behinderung (mit Einwilligung), Schulnoten, Führerscheine, Fahrzeuge (Mobilität), höchster Bildungsabschluss, Reise- und Montagebereitschaft, Wochenstunden, Berufserfahrung, Branche, Deutschkenntnisse, Unternehmensgröße.
Je höher der Übereinstimmungsgrad der Kompetenzen mit den Anforderungen des Stellenangebotes ist, desto wahrscheinlicher ist ein entsprechender Vermittlungsvorschlag. Die Entscheidung, ob ein Vermittlungsvorschlag erstellt wird, trifft jedoch die Vermittlungs-/Beratungsfachkraft.
13. Zweckänderung
Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter Ziffer 3 genannten Zwecke zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck kompatibel ist.
Daten können auch für Zwecke der Aufgabenerfüllung anderer Sozialleistungsträger dorthin übermittelt und dann von dort verwendet werden (§ 69 SGB X).
14. Personen mit erhöhtem Schutzbedarf
Bitte sprechen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner an, wenn Sie Ihre persönlichen Daten als besonders schützenswert ansehen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie mit Verfolgung rechnen oder Angehöriger eines Mitarbeiters des JOBCENTERS sind. In diesem Fall wird der Zugriff auf Ihre Daten nur einem streng begrenzten Mitarbeiterkreis zugänglich gemacht.



