Am 01.07.2026 ist die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt erhalten Leistungsberechtigte nicht mehr Bürgergeld, sondern Grundsicherungsgeld.
Die Änderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende verfolgen zwei Ziele: Sie sollen die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung beschleunigen und die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter verbindlicher machen.
Für Sie bedeutet das: Wenn Sie aktiv mitwirken, Termine wahrnehmen und gemeinsam mit dem Jobcenter an Ihrer beruflichen Integration arbeiten, werden Sie wie gewohnt unterstützt und begleitet. Gleichzeitig wird klarer geregelt, welche Folgen es hat, wenn Sie nicht mitwirken.
Wir haben Ihnen eine Übersicht mit den wichtigsten Änderungen zusammen gestellt.



